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Der BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUSACHVERSTÄNDIGER e.V. - BBauSV ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bausachverständigen aus den verschiedensten Baufachbereichen. Unsere Mitglieder sind öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte oder freie Sachverständige.
Sie werden in unserem Sachverständigenverzeichnis geführt. Sachverständige, die Inhaber unseres Verbandssiegels sind, dürfen sich Verbandssachverständige BBauSV nennen. Sie erfüllen die Kriterien über die Verleihung unseres Verbandssiegels und haben die Verbandssachverständigenordnung anerkannt.
Unsere Datenbank wurde in Kooperation mit der Bundesliste e.V. errichtet. Für die Einsicht in das Verzeichnis verlassen Sie unsere Internetseite und werden auf die Homepage der Bundesliste e.V. unter http://www.bundesliste.de/ geführt.
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Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage - Mai 2012 in Bad Wiessee |
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Tegernseer Baufachtage vom 3.- 4. Mai 2012
Themenschwerpunkte:
- Innendämmung - Wärmebrücken - Luftdichtheit (1. Tag)
- "Schimmelpilz" aus technischer und rechtlicher Sicht (2. Tag)
Tegernseer Immobilien-Sachverständigentage vom 4.-5. Mai 2012
Im Mittelpunkt der Tegernseer Immobilien-Sachverständigentage 2012 stehen aktuelle Themen wie die neue Sachwertrichtlinie, die NHK 2010, Beurteilung von Bewirtschaftungskosten und Einnahmen sowie Rechtsfragen zum Befangenheitsantrag.
Das Programm mit Anmeldeformular finden Sie hier.
Ergänzende Informationen zum Inhalt der Vorträge und zu den Referenten unter www.diaa-akaemie.de.
Für Rückfragen stehen Frau Fischer oder Frau Schulz gerne zur Verfügung:
Tel. 089-570070 oder per Mail unter
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Neu: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung |
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Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer, also auch Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige ebenso wie Anwälte etc., die dort aufgeführten Informationspflichten zu beachten. Die Regelung dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes.
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Honorartarif für die Immobilienwertermittlung |
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Honorartarif für die Immobilienwertermittlung – Lücke § 34 HOAI alter Fassung
Unverbindliche Preisempfehlung
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